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UVV-Prüfung / relevante Vorschriften


DGUV / BGR 500 StVZO § 53b

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DGUV Vorschrift 1

Das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk beschreibt alle wesentlichen Anforderungen, die Unternehmer für den Arbeitsschutz im Betrieb berücksichtigen müssen.

2014 wurde die BGV als DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften 1–84 zusammengefasst. Mit den DGUV-Vorschriften wurden die nahezu identischen Vorschriften des BGV A1 und des GUV-V A1 außer Kraft gesetzt und in eine Vorschrift überführt.

Die DGUV Regel 100-500 (früher BGR 500) "Betreiben von Arbeitsmitteln" ist die Grundlage der UVV-Prüfung, die wir für ihr Fahrzeug durchführen können.



Hinweis:
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Informationen! Verbindlich ist der Gesetzestext und die Originaltexte in der jeweils gültigen Fassung.