StVZO § 53b
Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen
Anbaugeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Flächen der Begrenzungs- oder der Schlußleuchten des Fahrzeugs hinausragen, müssen ...
Warnflaggen, Blinkleuchten und Dichtigkeit der Hydraulik ihre Hubladebühne werden bei jeder Hauptuntersuchung geprüft.
Wir sorgen dafür, dass die Mängelliste leer bleibt.
Hinweis:
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Informationen! Verbindlich ist der Gesetzestext und die Originaltexte in der jeweils gültigen Fassung.